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Maßnahmen zur Luftreinhaltung orientieren sich an der neuen NERC-Richtlinie

Ende letzten Jahres wurde in der EU eine überarbeitete Richtlinie zu nationalen Emissionshöchstmengen bzw. zu nationalen Emissionsreduktionsverpflichtungen verabschiedet. Diese neue Richtlinie (EU) 2016/2284 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016, nun als NERC-Richtlinie bezeichnet (NERC = National Emission Reduction Commitments) beinhaltet Zielstellungen für die sechs wichtigsten Luftschadstoffe, die zwischen 2020 und 2030 zu realisieren sind. Für Deutschland ergibt sich daraus die Verpflichtung, die Freisetzung von Schwefeldioxid (SO2) um 58 %, die von Stickoxiden (NOx) um 65 % und die des Ammoniaks (NHy) um 29 % zu mindern, jeweils im Vergleich zum Bezugsjahr 2005.

Ein Ziel dieser Maßnahmen ist, die Belastung der Ökosysteme durch Luftschadstoffe zu verringern und der Versauerung und / oder Eutrophierung entgegen zu wirken. In vielen europäischen Ländern werden daher ökologische Belastbarkeitsgrenzen, sogenannte Critical Load ermittelt, und diese mit den tatsächlichen Einträgen verglichen. Im April 2017 haben die beteiligten Forschungsteams den aktuellen Wissenstand dazu auf einer Tagung in Wallingford (UK) ausgetauscht. ÖKO-DATA stellte den Stand der Arbeiten in Deutschland vor.

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