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Energiewende konkret
Energiewende: Alle reden darüber…aber was bedeutet das konkret in Brandenburg?
Das Land will den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch bis 2030 auf 40% erhöhen. Für den Bereich der Windenergienutzung erfordert dies, etwa 2% nutzbare Landesfläche zur Verfügung zu stellen (Energiestrategie des Landes Brandenburg).
Die fünf regionalen Planungsgemeinschaften (RPG), die in Brandenburg für Raumordnungsverfahren zuständig sind, stellen dazu entsprechende Teilregionalpläne auf. In diesen werden u. a. Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie ausgewiesen. Solche Pläne müssen nach Raumordnungsgesetz einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen werden. Diese Umweltprüfung einschließlich der Erarbeitung des Kernstücks, des Umweltberichts, wurde für drei dieser Planungsregionen bei ÖKO-DATA durchgeführt. Aus den „Steckbriefen“ zu den Eignungsgebieten Windenergienutzung lassen sich in Kurzform alle Bewertungen zu den geprüften Schutzzielen und Schutzgütern entnehmen. Die Ergebnisse sind auf den Internetseiten der Planungsgemeinschaften verfügbar.
Kartenquelle: Gemeinsame Landesplanung Berlin - Brandenburg
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