Umweltberichte
Das Baugesetzbuch sieht nach seiner jüngsten Novellierung die Erstellung eines Umweltberichtes für jede Art von Bebauungsplan vor. Für vorhabensbezogene Bebauungspläne ist die Planung der Kompensation von bau-, anlage- und betriebsbedingten Eingriffen in Naturhaushalt und Landschaftsbild in angemessenem Umfang erforderlich.
Wir prognostizieren für jede Art von Investitionsvorhaben die Wirkungen der geplanten Eingriffe und ermittelt Art und Mindestumfang geeigneter Kompensationsmaßnahmen im Rahmen von
Wir prognostizieren für jede Art von Investitionsvorhaben die Wirkungen der geplanten Eingriffe und ermittelt Art und Mindestumfang geeigneter Kompensationsmaßnahmen im Rahmen von
- Eingriffs-/Ausgleichsbilanzen (z. B. für notwendige Baumfällungen, Waldumwandlung usw.)
- Planung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (z. B. Nachweis von geeigneten Ersatz-Flächen, Aufforstungs-, Gestaltungs- und Pflegeplanung für die Ausgleichs- oder Ersatzflächen)
- Planung von Kompensations-Flächenpools (für das Gebiet einer Kommune / eines Amtes usw.), womit Kommunen vorsorglich gute Bedingungen für Investionen schaffen können
