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Artenschutzrechtliche Fachbeiträge

 
                                   
Unter Beachtung der „Kleinen Novelle des BNatSchG“ (vom 12.12.2007) sowie des Artenschutz - Urteiles des Europäischen Gerichtshofes vom 10.01.2006 (Az.: C-98/03) ist ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag als ergänzende Unterlage zu Planfeststellungsverfahren zu erarbeiten.

Wir erstellen diese Unterlagen, mit der eine wesentliche Voraussetzung für die behördliche Prüfung des Antragsgegenstandes auf Verträglichkeit gegeben ist.

Im Einzelnen wird in unserem Fachbeitrag geprüft, ob:
  • eine Betroffenheit von europäisch streng geschützten Tier- und Pflanzenarten und europäisch geschützten Vogelarten vorliegt,
  • gegen einen Verbotstatbestand des § 42 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird.
Ist dies der Fall, werden von uns die Ausnahmevoraussetzungen nach § 43 BNatSchG geprüft.

Die Bearbeitung des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages dient dem „strengen Schutz“ von Arten entsprechend
  • der EU-Vogelschutzrichtlinie (VRL)
  • Anhang IV Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) (43/92 EWG)
  • Anhänge A und B der VO 1332/2005 EG-Artenschutzverordnung (EG-VO)
  • Bundesartenschutzverordnung BArtSchV Anlage 1, Spalten 2 und 3
 

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