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Grünordnungspläne

Für jeden Bebauungs- oder Vorhabens- und Erschließungsplan ist gesetzlich ein integrierter Landschaftspflegerischer Begleitplan oder ein Grünordnungsplan vorgesehen. In konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber finden wir Lösungen für die Kompensation von Eingriffen durch das geplante Bauvorhaben, die für den Investor bezahlbar und für die Natur ein Gewinn sind. Durch frühzeitigen Kontakt mit den ortsansässigen Naturschutzvereinen, der genehmigenden Naturschutzbehörde und den kommunalen Bauämtern streben wir eine Konsensfindung im Vorfeld des Genehmigungsverfahrens an.











 

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