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Landschafts- und Flächennutzungspläne

Nach der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes ist nun für jeden Flächennutzungsplan ein integrierter Landschaftsplan erforderlich.

Unsere Erfahrungen bei der Erarbeitung dieser Pläne zeigen, dass eine frühzeitige Zusammenarbeit von Landschafts- und Stadtplanern von großem Vorteil ist. Der erste und grundlegende Schritt ist stets eine Potenzial-/Risiko-Analyse des Naturhaushaltes als Vorgabe für den Stadtplaner. Wir vermeiden dadurch, dass Flächennutzungs- und Bebauungsplanungen nicht genehmigt werden.
 




 

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