Umwelt- & FFH Verträglichkeitsstudie

Die gesetzliche Pflicht zur Planung und Umsetzung von Umweltschutz- und landschaftspflegerischen Maßnahmen bei der Realisierung bestimmter Investitionsvorhaben ist gerade erst aufgrund des geltenden EU-Rechtes auch in der BRD verschärft und erweitert worden. Wir haben bereits die entsprechenden Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Genehmigungsbehörden auf den Gebieten
  • der Umweltverträglichkeitsprüfung (z. B. für Windenegieanlagen, für Heizkraftwerke, für Wohn- und Gewerbegebiete usw.)
  • der Umweltverträglichkeits-Vorprüfung (wie oben)
     
  • der FFH-Verträglichkeitsprüfung (in bezug auf Flora und Fauna im europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000)

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