Vorsorgender Bodenschutz

Der nachhaltige Schutz sowie die Sicherung und, wenn notwendig, die Wiederherstellung der Funktionen von Böden ist Ziel des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG, BGBl I, G 5702, Nr.16 vom 24.03.1998) und zugehöriger untergesetzlicher Regelungen (BBodSchV vom 16. 06. 1999). Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des BBodSchG sind „Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Beeinträchtigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen“.

Sie können sowohl durch stoffliche Einwirkungen als auch physikalische Belastungen enstehen. Im BBodSchG wird der Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen höchste Priorität eingeräumt.
Insbesondere großflächige stoffliche Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen entstehen allmählich, werden deshalb häufig erst spät erkannt und sind oft nicht mehr oder nur über sehr lange Zeiträume wieder zu  beseitigen. In  unseren  Planungen und Projekten für Behörden, landnutzende Betriebe und Vorhabensträger entsprechen wir der Notwendigkeit, die aus den Nutzungen und Vorhaben resultierenden künftigen Einwirkungen auf Böden zu beurteilen und Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen weitestgehend zu verhindern oder einzuschränken. Dabei berücksichtigen wir sowohl die allgemein vorhandene Grundbelastung durch Schadstoffe als auch spezielle Vorbelastungen der Flächen. Ein Beispiel hierfür ist die im Rahmen eines Projektes des Umweltbundesamtes durchgeführte Berechnung kritischer Belastungsgrenzwerte in Bezug auf Schwermetalle für den Landkreis Recklinghausen.

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