Belastete Flächen

In § 4 des Bundes-Bodenschutzgesetzes werden „Grundstückseigentümer und Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück“ verpflichtet, „Maßnahmen zur Abwehr der von ihrem Grundstück drohenden schädlichen Bodenveränderungen zu ergreifen. Diese Personen sind neben dem Verursacher der schädlichen Bodenveränderung sowie dessen Rechtsnachfolger zur Sanierung verpflichtet, d. h. sie müssen, je nach Art und Höhe der Belastung sowie der konkreten Boden- und Umweltbedingungen vor Ort, Dekontaminations- und Sicherungsmaßnahmen einleiten und die Ausbreitung von Schadstoffen verhindern.

Zunächst ist bei begründetem Verdacht der Schädigung von Bodenfunktionen durch Belastung mit Schadstoffen festzustellen, ob eine schädliche Bodenveränderung tatsächlich besteht. Solche Untersuchungen sind häufig mit erheblichem Aufwand verbunden. Um die Kosten auf das unabdingbare Maß zu beschränken, werden im Rahmen der Erkundung von Altlasten und Verdachtsflächen durch ÖKO-DATA zunächst die tatsächlich belasteten Bereiche eingegrenzt und die Art der Belastung ermittelt. Dazu dienen historische Recherchen und orientierende Untersuchungen. Basierend auf diesen Vorkenntnissen erfolgt die gezielte Beprobung von Boden, Wasser, Luft, Vegetation etc.. Wir erarbeiten Vorschläge zur Sicherung, Sanierung (einschließlich Kontrolle und Überwachung) und Rekultivierung in Abhängigkeit von der ggf. festgestellten Belastung, den Bodeneigenschaften und Standortbedingungen sowie der geplanten   Nachnutzung  der   Flächen,   entsprechend   den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen.

  
Die Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden erfolgt projektbegleitend. Für eine Mischdeponie im Landkreis MOL hat ÖKO-DATA eine Gefährdungsabschätzung erstellt und Maßnahmen zur Sicherung und Sanierung sowie Rekultivierung der Deponie geplant. Die Konzeption wurde durch die untere Abfallbehörde des Kreises genehmigt. Bei der Rekultivierung des Geländes hat ÖKO-DATA auch die garten- und landschaftsbaulichen Maßnahmen fachlich abgestimmt und vor Ort geleitet.

Weitere Projekte betrafen Untersuchung und Bewertung von ehemals durch die NVA genutzten Flächen sowie Altlastenverdachtsflächen in landwirtschaftlichen Betrieben.






  





 

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