Grünordnungspläne

Für jeden Bebauungs- oder Vorhabens- und Erschließungs-plan ist gesetzlich ein integrierter Landschaftspflegerischer Begleitplan oder ein Grünordnungsplan vorgesehen. In konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber finden wir Lösungen für die Kompensation von Eingriffen durch das geplante Bauvorhaben, die für den Investor bezahlbar und für die Natur ein Gewinn sind. Durch frühzeitigen Kontakt mit den ortsansässigen Naturschutzvereinen, der genehmigenden Naturschutzbehörde und den kommunalen
Bauämtern streben wir eine Konsensfindung
im Vorfeld des Genehmigungs-verfahrens an.

 

Powerpoint Eberswalde
(3,2 MB)









 

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