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Landschaftsplanung

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG 2009) fordert die Landschaftsplanung als einen regelmäßigen Bestandteil räumlicher Planung. Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum darzustellen und zu begründen. Sie dient der Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege auch in den Planungen und Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können.

ÖKO-DATA bietet landschaftsplanerische Leistungen für alle Planungsebenen an und überführt die Ergebnisse in die Genehmigungs-planung auf allen planerischen Ebenen.
 
 

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