Landschafts- und Flächennutzungspläne
Nach der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes ist nun für jeden Flächennutzungsplan ein integrierter Landschaftsplan erforderlich.

Unsere Erfahrungen bei der Erarbeitung dieser Pläne zeigen, dass eine frühzeitige Zusammenarbeit von Landschafts- und Stadtplanern von großem Vorteil ist. Der erste und grundlegende Schritt ist stets eine Potenzial-/Risiko-Analyse des Naturhaushaltes als Vorgabe für den Stadtplaner. Wir vermeiden dadurch, dass Flächennutzungs- und Bebauungsplanungen nicht genehmigt werden.
